AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Rechtsgeschäfte, die zwischen dem Kunden und der Sorein-Fabrik GmbH abgeschlossen werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

1.2. Diese AGB gelten als übernommen und akzeptiert mit Erteilung eines Auftrages, Aufgabe einer Bestellung, Annahme der Offerte und/oder Unterzeichnung des Kaufvertrages.

1.3. Diese AGB gelten ausschliesslich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertrags- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Sorein-Fabrik GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Sorein-Fabrik GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Bis zur Kenntnisnahme einer neuen Fassung gelten diese AGB auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen der Sorein-Fabrik GmbH und dem Kunden. Die AGB sind jederzeit auf unserer Website www.sorein.ch einsehbar.

2. Qualität

2.1. Die Sorein-Fabrik GmbH ist darauf spezialisiert Handreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegeprodukte für die Industrie und das Gewerbe in bester Qualität herzustellen. Falls sie mit ihrem Produkt nicht zufrieden sind, so wenden sie sich umgehend telefonisch oder per E-Mail an info@sorein.ch an uns. Weitere Angaben bzgl. Rückerstattung und Retouren finden Sie in Art. 7 AGB.

2.2. Die Sorein-Fabrik ist auf Qualität ausgereichtet, weswegen uns korrekte Produktinformationen sehr wichtig sind. Bei unklaren oder fehlenden Angaben können Sie uns zu den Bürozeiten gerne telefonisch oder per E-Mail an info@sorein.ch kontaktieren.

3. Vertragsentstehung

3.1. Die Produkte und Preise auf der Webseite und im Onlineshop gelten als Angebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde seine Bestellung an die Sorein-Fabrik GmbH übermittelt hat. Bestellungen können auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bestätigt werden. Bei Bestellungen im Onlineshop kommt der Vertrag erst nach Versand der Auftragsbestätigung durch die Sorein-Fabrik GmbH zustande.

3.2. Bestellungen können nur am Bestelltag und nach Rücksprache per E-Mail oder telefonisch annulliert werden.

4. Preise

4.1. Alle Preiseangaben erfolgen in Schweizer Franken zzgl. MwSt. und Versandkosten.

4.2. Falls eine bestellte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erhältlich ist, wird sie unverzüglich nachgeschickt, sobald sie wieder verfügbar ist. Die Versandkosten werden vom Kunden getragen.

4.3. Kann nur ein Teil der Bestellung geliefert werden, so trägt die Sorein- Fabrik GmbH die Lieferkosten für die Nachlieferung der Restbestellung.

4.4. Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb der Schweiz Versandkosten. Versandkostenaufstellung für die Schweiz:

  • Netto-Warenwert* bis 100,00 CHF: 9,00 CHF Versandkosten
  • Netto-Warenwert* bis 1.000,00 CHF: 19,50 CHF Versandkosten
  • Ab einem Netto-Warenwert* von 1.000,00 CHF erfolgt die Lieferung kostenfrei.

* Verkaufspreis abzüglich allfälliger Rabatte

5. Konditionen

5.1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Zahlung ist der mitgeschickte Einzahlungsschein zu verwenden.

5.2. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht gegenüber der Sorein-Fabrik GmbH nicht nach, gerät er ohne ausdrückliche Mahnung in Verzug. Die Sorein-Fabrik GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.

5.3. Die Zahlungen sind vom Kunden auch dann zu leisten, wenn er Gewährleistungsansprüche geltend macht.

5.4. Die Sorein-Fabrik GmbH kann eine Bestellung annullieren oder ablehnen, falls der Kunde nach Einschätzungen nicht kreditwürdig erscheint oder noch ausstehende Rechnungen bei der Sorein-Fabrik GmbH offen hat.

6. Lieferung

6.1. Grundsätzliches

6.1.1. Die Produkte werden nach der Bestellung so schnell wie möglich, an jene Adresse in der Schweiz geliefert, die vom Kunden bei der Bestellung angegeben wurde.

6.1.2. Nutzen und Gefahr der zu liefernden Produkte gehen auf den Kunden über, sobald die Lieferung auf der Rampe des Kunden bereitgestellt ist, sie dem Kunden zugestellt wurde bzw. diese vom Kunden abgeholt wurde.

6.1.3. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sorein-Fabrik GmbH. Der Kunde ermächtigt die Sorein-Fabrik GmbH die Eintragung des Eigentumsvorbehalts rechtzeitig im amtlichen Register vorzunehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Formalitäten auch im Namen des Kunden zu erfüllen.

6.2. Lieferzeiten

6.2.1. Bestellungen, welche mit der Schweizer Post zugestellt werden können, erfolgen in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.

6.2.2. Bestellungen, welche durch die Spedition der Sorein-Fabrik GmbH zugestellt werden, beanspruchen individuelle Lieferzeiten.

6.2.3. Der Wunsch einer Avisierung muss vom Kunden explizit verlangt werden.

6.2.4. An Samstagen, Sonntagen und offiziellen landesweiten oder kantonalen Feiertagen erfolgen keine Lieferungen. Bei Unsicherheiten geben wir Ihnen gerne Auskunft.

6.3. Paletten-Tausch

6.3.1. Die Euro-Paletten müssen bei der Lieferung Zug um Zug getauscht werden. Sofern dies nicht möglich ist, werden die Paletten in Rechnung gestellt oder werden durch den Kunden auf seine eigenen Kosten zu der Sorein-Fabrik GmbH nach Pfäffikon geliefert. Anderweitige Absprachen bleiben vorbehalten.

6.3.2. Der Tausch von Euro-Paletten, deren Zustand, gemäss der Beurteilung der Sorein-Fabrik GmbH, den qualitativen Anforderungen nicht mehr gerecht werden, kann abgelehnt bzw. verweigert werden.

6.4. Fässertausch und Fassrückgabe

6.4.1. Nach vorgängiger Absprache werden leere Fässer der bei der Sorein-Fabrik GmbH bezogenen Produkte vor Ort zurückgenommen. Bei Rückgabe funktionsfähiger und weiterverwendbarer Fässer werden berechnete Leihgebühren erstattet.

7. Mängel und Gewährleistung

7.1. Mängel

7.1.1. Werden Beanstandungen vom Kunden festgestellt, so müssen diese innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware der Sorein-Fabrik GmbH mitgeteilt werden.

7.1.2. Beschwerden über Transportschäden sind direkt bei Empfang dem Transporteur zu melden. Sind Beschädigungen bereits an der Verpackung ersichtlich, so ist deren Annahme zu verweigern. Erfolgt dennoch eine Annahme, kann die Sorein-Fabrik GmbH eine Mängelrüge ablehnen.

7.1.3. Bei fristgerechter Mitteilung eines Mangels während der Gewährleistungsfrist, stehen dem Kunden anstelle der Gewährleistungsansprüche des Obligationenrechts, ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung oder kostenloser Ersatz des mangel- resp. fehlerhaften Produkts oder dessen Teile zu.

7.2. Retourenabwicklung

7.2.1. Retouren können nur nach vorheriger Vereinbarung, in Originalverpackung und ungebrauchtem Zustand berücksichtigt und entgegengenommen werden.

7.2.2. Bestellungen dürfen nur nach Rücksprache mit der Sorein-Fabrik GmbH retourniert werden.

7.3. Eine Rücknahme und -erstattung aufgrund eines Irrtums des Kunden (z.B. falsche Artikelnummer bestellt, zu viel bestellt etc.) erfolgen nur bei ausdrücklicher Rücksprache und Genehmigung der Sorein-Fabrik GmbH. Die Rücksendung erfolgt hierbei zu Lasten des Kunden.

8. Haftung

8.1. Die Haftung der Sorein-Fabrik GmbH bei der Gewährleistung ist auf die Behebung der Mängel nach Art. 7.1. AGB beschränkt.

8.2. Jede weitergehende Haftung, einschliesslich derjenigen für indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn gegenüber dem Kunden und Dritten ist, ausser für rechtswidrige Absicht oder Grobfahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt soweit gesetzlich zulässig ebenfalls für die Haftung von Hilfspersonen.

8.3. Die Sorein-Fabrik GmbH haftet nicht für Schäden oder dergleichen im Falle höherer Gewalt und Ereignissen, die der höheren Gewalt gleichgestellt sind. Als solche gelten insbesondere Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Terror, Anschlägen, Aufruhr, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Streik, Aussperrung, Verhinderung von Lieferungen Dritter (Lieferanten/Hersteller) etc. Können die vertraglichen Verpflichtungen nicht wahrgenommen werden, so wird die Vertragserfüllung solange ausgesetzt, bis das Ereignis vorüber ist mit einer entsprechenden Wiederanlaufzeit.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1. Auf die Vertragsbeziehung kommt ausschliesslich das Schweizer Recht zur Anwendung.

9.2. Der Gerichtsstand ist ausschliesslich am Sitz der Sorein-Fabrik GmbH zu bestimmen.

10. Schlussbestimmung

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, ist die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB in keiner Weise davon betroffen.

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